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Gemeinsame Resolution der Städte Alzenau, Ebern, Gerolzhofen, Hammelburg, Mell-richstadt, Miltenberg und Ochsenfurt gegen die beabsichtigte Auflösung der Zweig-stellen von Amtsgerichten in diesen Städten

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Dr. Stoiber,

die Ankündigung der Bayerischen Staatsregierung, die vorhandenen sieben Zweigstellen von Amtsgerichten in Unterfranken in den Städten Alzenau, Ebern, Gerolzhofen, Hammelburg, Mellrichstadt, Miltenberg und Ochsenfurt auflösen zu wollen, löst bei uns Bürgermeistern dieser Städte grenzenloses Unverständnis aus.

Schwarz auf weiß können wir belegen, dass noch in jüngster Vergangenheit der Vorgänger im Justizministerium, Herr Justizminister Manfred Weiß, bei diversen Besuchen vor Ort den Zweigstellen eine Bestandsgarantie zugesichert hat.

Im Rahmen der Justizreform 1972 wurden mit gutem Grund die Rechtssprechung und die Bearbeitung von Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit bürgernah organisiert und gerichtsverfassungsrechtlich Zweigstellen zugeordnet.

Kein einziger sachlicher Grund, der die seinerzeitige Zuordnung an Zweigstellen sinnvoll machte, ist bis heute weggefallen.

Das angeführte Kostenargument unter dem Druck der selbst auferlegten Verpflichtung, bis 2007 zu einer ausgeglichenen Nettoneuverschuldung des Staatshaushaltes zu kommen, hält einer Nachprüfung nicht stand.

Sollten die Zweigstellen aufgelöst und den Hauptgerichten zugeschlagen werden, sind in allen Fällen erhebliche Investitionen bei den Hauptgerichten notwendig.

Während die Zweigstellen derzeit in abfinanzierten Gebäuden untergebracht sind und deshalb lediglich Betriebskosten als laufende Ausgaben anfallen, muss der Freistaat vor einer Zusammenlegung mit den Hauptgerichten größere Summen neu investieren und dann zudem erhöhte Betriebskosten laufend finanzieren.

Bitte stellen Sie einen konkreten Kostenvergleich für die Zweigstellen Alzenau, Ebern, Gerolzhofen, Hammelburg, Mellrichstadt, Miltenberg und Ochsenfurt an und Sie werden erkennen, dass auf Jahre, statt einer Kosteneinsparung, eine Mehrbelastung vom Freistaat zu tragen ist.

Die eventuell bei Ihnen vorherrschende Meinung, im Personalbereich Kosten einsparen zu können, ist ebenfalls nicht zutreffend. Bestenfalls lässt sich im Bereich des Hausmeisterdienstes eine minimale Reduzierung erreichen.

Da der bayerische Staatshaushalt als Ganzes zu betrachten ist, bitten wir zu bedenken, dass dieser eventuell minimalen Einsparung im Justizhaushalt eine nicht unerhebliche Ausgabenmehrung im Haushalt des Innenministeriums gegenüberstehen würde. Es kommt immer wieder vor, dass zum Zwecke der Durchführung von Gerichtsverhandlungen Personen durch die Polizei vorgeführt werden müssen. Da am Sitze aller Zweigstellen auch Polizeiinspektionen ihren Sitz haben, lässt sich das derzeit relativ einfach und ohne großen Zeitaufwand bewerkstelligen. Müssten die Vorführungen künftig an die Hauptgerichte erfolgen, würden aufgrund des erheblich höheren Zeitaufwandes deutlich höhere Kosten anfallen.

Die Schließung der sieben unterfränkischen Zweigstellen aus Kostengründen entbehrt deshalb jeder objektiven Grundlage.

Noch entscheidender sind jedoch für uns sieben Bürgermeister folgende Gründe, die gegen eine Auflösung der Zweigstellen sprechen:

  1. Im aktuellen Landesentwicklungsprogramm des Freistaates Bayern ist als oberstes Prinzip bayerischer Landesentwicklung festgeschrieben, dass auch künftig die Erhaltung und Schaffung gleichwertiger und gesunder Lebens- und Arbeitsbedingungen im ganzen Land höchste Priorität genießt. Zu Recht erteilt die Staatsregierung in diesem LEP der räumlichen Schwerpunktbildung eine deutliche Absage. Bayern setzt auch künftig auf Wahrung der gewachsenen dezentralen Raum- und Siedlungsstruktur. In diesem Zusammenhang verweisen wir noch einmal auf eine Aussage von Herrn Staatsminister Schnappauf, die anlässlich der Kürzung der Wegstreckenpauschalen durch die Bundesregierung öffentlich erklärt wurde. Herr Staatsminister Schnappauf hat ausgeführt, dass Bayern durch die Beibehaltung einer dezentralen Behördenstruktur die Wege zu Behörden für seine Bürger kurz halten wird, um so die anfallenden Fahrtkosten in vertretbarer Höhe halten zu können.

  2. Die sieben Zweigstellen bearbeiten derzeit die Justizamtsgeschäfte für ca. 200.000 Einwohner in Unterfranken. Sollten die Zweigstellen aufgelöst werden, würde das für alle Behördenbesucher der Justiz in diesen betreffenden Städten eine erhebliche Verschlechterung in finanzieller und zeitmäßiger Hinsicht bedeuten. Zum Teil wären in einfacher Entfernung Anreisewege von bis zu 40 km zu den Hauptgerichten zurückzulegen. Insbesondere bei der Behandlung von Angelegenheiten in der freiwilligen Gerichtsbarkeit würde sich das Dienstleistungsangebot für die Bürger erheblich verschlechtern. Insbesondere trifft das für die Wahrnehmung von Terminen bei den Nachlassgerichten zu.

  

  1. Die Auflösung der Zweigstellen kann für sich auch nicht allein betrachtet werden. An einer Auflösung würden sich im Laufe der Zeit Konsequenzen in Bezug auf Niederlassung von Rechtsanwälten und Notaren zwangsläufig ergeben. Weshalb sollten nach einer Auflösung der Zweigstellen z.B. in der Kreisstadt Miltenberg 22 Anwälte weiterhin ihren Dienstsitz behalten, wenn ihr Hauptbetätigungsfeld von Miltenberg nach Obernburg künftig verlagert werden würde?

  2. Bei den Aufgaben der Justiz handelt es sich vornehmlich um die Regelung von Lebenssachverhalten. Je näher der zuständige Entscheidungsträger am Bürger dran ist, umso besser kennt er Zusammenhänge und kann diese persönliche Kenntnis in vielen Fällen sinnvoll seiner Entscheidung mit zugrunde legen. In diesem Zusammenhang sollte man auch Presseberichte, die über Gerichtsverfahren berichten, nicht in seiner Bedeutung verkennen. Unsere ländliche Grundstruktur macht in ihrer Kleingliedrigkeit vieles für die Menschen transparent und entzieht es so der Anonymität. Diese Nähe zum Menschen muss nach unserer Ansicht unbedingt gerade im Bereich der Justiz und der Polizei auch künftig gewahrt bleiben.

  3. Unsere sieben Städte sind sogleich auch Standorte für weiterführende Schulen. Im Bereich der Gymnasien und der Realschulen wird insbesondere im Fach „Wirtschaft und Recht“ auf eine anschauliche Wissensvermittlung viel Wert gelegt. Hierzu gehört auch der Besuch einer Gerichtsverhandlung mit anschließender Diskussion mit dem Richter und dem Staatsanwalt. Auch dieses aktive Erleben hinterlässt nachhaltige Eindrücke, auf die künftig wegen der weiten Anreise zu den Sitzen der Hautgerichte verzichtet werden müsste.

  4. Bei allem Reformeifer sollte jedoch die Beziehung zwischen den Verantwortlichen in der Politik und den Menschen nicht auf der Strecke bleiben. Zu Recht wird vieler Orts geklagt, dass die Politik bei ihren Entscheidungen die Menschen nicht mehr mitnimmt und einbindet. Eine Entscheidung zur Auflösung der amtsgerichtlichen Zweigstellen wäre wiederum ein signifikantes Indiz dafür, dass berechtigte Bürgerinteressen übergangen werden.

Wir Bürgermeister haben gerade in den letzten zehn Jahren selbst einschneidende Reformen in unseren Städten durchführen müssen. Wir waren jedoch stets bemüht, den Kontakt mit dem Bürger zu suchen und in seinem Sinne das Bestmögliche zu entscheiden. Wir haben uns auch nicht gescheut, ursprünglich gefasste Beschlüsse zu revidieren und durch bessere zu ersetzen. Dieses Gebot der Fairness im Umgang miteinander erwarten wir auch von der Bayerischen Staatsregierung.

  

Wir haben volles Verständnis dafür, dass Behördenstrukturen, die reines Verwaltungshandeln beinhalten, ohne Schaden für den Bürger zentralisiert werden können. Wir bitten jedoch noch einmal zu bedenken, dass gerade das Abwickeln der Amtsgeschäfte, sei es im Bereich der Spruchtätigkeit oder im Bereich der Freiwilligen Gerichtsbarkeit, immer unmittelbar auf Lebenssachverhalte von Menschen eingehen und diese bewerten und gestalten. Deshalb ist in dem Bereich der Justizverwaltung bürgernahe Erledigung der Amtsgeschäfte unbedingt notwendig.

Wir bitten ganz herzlich, unsere Sorge um die Auflösung der Zweigstellen ernst zu nehmen und noch einmal gründlich unter Beachtung der von uns angeführten Gründe zu bedenken.

Mit freundlichen Grüßen

                                                         Stadt Alzenau                              Stadt Miltenberg

Hartmut Bräuer                               Walter Scharwies                          Joachim Bieber

Erster Bürgermeister                     Erster Bürgermeister                     Erster Bürgermeister

Stadt Hammelburg                     Stadt Mellrichstadt                      Stadt Ochsenfurt

Ernst Stross                                    Helmut Will                                      Peter Wesselowsky

Erster Bürgermeister                     Erster Bürgermeister                     Erster Bürgermeister

Stadt Ebern

Robert Herrmann

Erster Bürgermeister




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