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Gemeinsame Resolution der Städte Alzenau, Ebern, Gerolzhofen, Hammelburg, Mell-richstadt, Miltenberg und Ochsenfurt gegen die beabsichtigte Auflösung der Zweig-stellen von Amtsgerichten in diesen Städten
Sehr geehrter Herr
Ministerpräsident Dr. Stoiber,
die Ankündigung der Bayerischen Staatsregierung, die vorhandenen sieben
Zweigstellen von Amtsgerichten in Unterfranken in den Städten Alzenau, Ebern,
Gerolzhofen, Hammelburg, Mellrichstadt, Miltenberg und Ochsenfurt auflösen zu
wollen, löst bei uns Bürgermeistern dieser Städte grenzenloses Unverständnis
aus.
Schwarz auf weiß können wir belegen, dass noch in jüngster Vergangenheit
der Vorgänger im Justizministerium, Herr Justizminister Manfred Weiß, bei
diversen Besuchen vor Ort den Zweigstellen eine Bestandsgarantie zugesichert
hat.
Im Rahmen der Justizreform 1972 wurden mit gutem Grund die
Rechtssprechung und die Bearbeitung von Angelegenheiten der Freiwilligen
Gerichtsbarkeit bürgernah organisiert und gerichtsverfassungsrechtlich
Zweigstellen zugeordnet.
Kein einziger sachlicher Grund, der die seinerzeitige Zuordnung an
Zweigstellen sinnvoll machte, ist bis heute
weggefallen.
Das angeführte Kostenargument unter dem Druck der selbst auferlegten
Verpflichtung, bis 2007 zu einer ausgeglichenen Nettoneuverschuldung des
Staatshaushaltes zu kommen, hält einer Nachprüfung nicht stand.
Sollten die Zweigstellen aufgelöst und den Hauptgerichten zugeschlagen
werden, sind in allen Fällen erhebliche Investitionen bei den Hauptgerichten
notwendig.
Während die Zweigstellen derzeit in abfinanzierten Gebäuden untergebracht
sind und deshalb lediglich Betriebskosten als laufende Ausgaben anfallen, muss
der Freistaat vor einer Zusammenlegung mit den Hauptgerichten größere Summen neu
investieren und dann zudem erhöhte Betriebskosten laufend
finanzieren.
Bitte stellen Sie einen konkreten Kostenvergleich für die Zweigstellen
Alzenau, Ebern, Gerolzhofen, Hammelburg, Mellrichstadt, Miltenberg und
Ochsenfurt an und Sie werden erkennen, dass auf Jahre, statt einer
Kosteneinsparung, eine Mehrbelastung vom Freistaat zu tragen ist.
Die eventuell bei Ihnen vorherrschende Meinung, im Personalbereich Kosten
einsparen zu können, ist ebenfalls nicht zutreffend. Bestenfalls lässt sich im
Bereich des Hausmeisterdienstes eine minimale Reduzierung erreichen.
Da der bayerische Staatshaushalt als Ganzes zu betrachten ist, bitten wir
zu bedenken, dass dieser eventuell minimalen Einsparung im Justizhaushalt eine
nicht unerhebliche Ausgabenmehrung im Haushalt des Innenministeriums
gegenüberstehen würde. Es kommt immer wieder vor, dass zum Zwecke der
Durchführung von Gerichtsverhandlungen Personen durch die Polizei vorgeführt
werden müssen. Da am Sitze aller Zweigstellen auch Polizeiinspektionen ihren
Sitz haben, lässt sich das derzeit relativ einfach und ohne großen Zeitaufwand
bewerkstelligen. Müssten die Vorführungen künftig an die Hauptgerichte erfolgen,
würden aufgrund des erheblich höheren Zeitaufwandes deutlich höhere Kosten
anfallen.
Die Schließung der sieben unterfränkischen Zweigstellen aus Kostengründen
entbehrt deshalb jeder objektiven Grundlage.
Noch entscheidender sind jedoch für uns sieben Bürgermeister folgende
Gründe, die gegen eine Auflösung der Zweigstellen sprechen:
- Im aktuellen Landesentwicklungsprogramm des Freistaates Bayern ist als
oberstes Prinzip bayerischer Landesentwicklung festgeschrieben, dass auch
künftig die Erhaltung und Schaffung gleichwertiger und gesunder Lebens- und
Arbeitsbedingungen im ganzen Land höchste Priorität genießt. Zu Recht erteilt
die Staatsregierung in diesem LEP der räumlichen Schwerpunktbildung eine
deutliche Absage. Bayern setzt auch künftig auf Wahrung der gewachsenen
dezentralen Raum- und Siedlungsstruktur. In diesem Zusammenhang verweisen wir
noch einmal auf eine Aussage von Herrn Staatsminister Schnappauf, die
anlässlich der Kürzung der Wegstreckenpauschalen durch die Bundesregierung
öffentlich erklärt wurde. Herr Staatsminister Schnappauf hat ausgeführt, dass
Bayern durch die Beibehaltung einer dezentralen Behördenstruktur die Wege zu
Behörden für seine Bürger kurz halten wird, um so die anfallenden Fahrtkosten
in vertretbarer Höhe halten zu können.
- Die sieben Zweigstellen bearbeiten derzeit die Justizamtsgeschäfte für
ca. 200.000 Einwohner in Unterfranken. Sollten die Zweigstellen aufgelöst
werden, würde das für alle Behördenbesucher der Justiz in diesen betreffenden
Städten eine erhebliche Verschlechterung in finanzieller und zeitmäßiger
Hinsicht bedeuten. Zum Teil wären in einfacher Entfernung Anreisewege von bis
zu 40 km zu den Hauptgerichten zurückzulegen. Insbesondere bei der Behandlung
von Angelegenheiten in der freiwilligen Gerichtsbarkeit würde sich das
Dienstleistungsangebot für die Bürger erheblich verschlechtern. Insbesondere
trifft das für die Wahrnehmung von Terminen bei den Nachlassgerichten zu.
- Die Auflösung der Zweigstellen kann für sich auch nicht allein
betrachtet werden. An einer Auflösung würden sich im Laufe der Zeit
Konsequenzen in Bezug auf Niederlassung von Rechtsanwälten und Notaren
zwangsläufig ergeben. Weshalb sollten nach einer Auflösung der Zweigstellen
z.B. in der Kreisstadt Miltenberg 22 Anwälte weiterhin ihren Dienstsitz
behalten, wenn ihr Hauptbetätigungsfeld von Miltenberg nach Obernburg künftig
verlagert werden würde?
- Bei den Aufgaben der Justiz handelt es sich vornehmlich um die Regelung
von Lebenssachverhalten. Je näher der zuständige Entscheidungsträger am Bürger
dran ist, umso besser kennt er Zusammenhänge und kann diese persönliche
Kenntnis in vielen Fällen sinnvoll seiner Entscheidung mit zugrunde legen. In
diesem Zusammenhang sollte man auch Presseberichte, die über Gerichtsverfahren
berichten, nicht in seiner Bedeutung verkennen. Unsere ländliche Grundstruktur
macht in ihrer Kleingliedrigkeit vieles für die Menschen transparent und
entzieht es so der Anonymität. Diese Nähe zum Menschen muss nach unserer
Ansicht unbedingt gerade im Bereich der Justiz und der Polizei auch künftig
gewahrt bleiben.
- Unsere sieben Städte sind sogleich auch Standorte für weiterführende
Schulen. Im Bereich der Gymnasien und der Realschulen wird insbesondere im
Fach „Wirtschaft und Recht“ auf eine anschauliche Wissensvermittlung viel Wert
gelegt. Hierzu gehört auch der Besuch einer Gerichtsverhandlung mit
anschließender Diskussion mit dem Richter und dem Staatsanwalt. Auch dieses
aktive Erleben hinterlässt nachhaltige Eindrücke, auf die künftig wegen der
weiten Anreise zu den Sitzen der Hautgerichte verzichtet werden müsste.
- Bei allem Reformeifer sollte jedoch die Beziehung zwischen den
Verantwortlichen in der Politik und den Menschen nicht auf der Strecke
bleiben. Zu Recht wird vieler Orts geklagt, dass die Politik bei ihren
Entscheidungen die Menschen nicht mehr mitnimmt und einbindet. Eine
Entscheidung zur Auflösung der amtsgerichtlichen Zweigstellen wäre wiederum
ein signifikantes Indiz dafür, dass berechtigte Bürgerinteressen übergangen
werden.
Wir Bürgermeister haben gerade in den letzten zehn Jahren selbst
einschneidende Reformen in unseren Städten durchführen müssen. Wir waren jedoch
stets bemüht, den Kontakt mit dem Bürger zu suchen und in seinem Sinne das
Bestmögliche zu entscheiden. Wir haben uns auch nicht gescheut, ursprünglich
gefasste Beschlüsse zu revidieren und durch bessere zu ersetzen. Dieses Gebot
der Fairness im Umgang miteinander erwarten wir auch von der Bayerischen
Staatsregierung.
Wir haben volles Verständnis dafür, dass Behördenstrukturen, die reines
Verwaltungshandeln beinhalten, ohne Schaden für den Bürger zentralisiert werden
können. Wir bitten jedoch noch einmal zu bedenken, dass gerade das Abwickeln der
Amtsgeschäfte, sei es im Bereich der Spruchtätigkeit oder im Bereich der
Freiwilligen Gerichtsbarkeit, immer unmittelbar auf Lebenssachverhalte von
Menschen eingehen und diese bewerten und gestalten. Deshalb ist in dem Bereich
der Justizverwaltung bürgernahe Erledigung der Amtsgeschäfte unbedingt
notwendig.
Wir bitten ganz herzlich, unsere Sorge um die Auflösung der Zweigstellen
ernst zu nehmen und noch einmal gründlich unter Beachtung der von uns
angeführten Gründe zu bedenken.
Mit freundlichen Grüßen
Stadt Alzenau
Stadt Miltenberg
Hartmut Bräuer
Walter Scharwies
Joachim Bieber
Erster Bürgermeister
Erster Bürgermeister
Erster Bürgermeister
Stadt Hammelburg
Stadt Mellrichstadt
Stadt Ochsenfurt
Ernst Stross
Helmut Will
Peter Wesselowsky
Erster Bürgermeister
Erster Bürgermeister
Erster Bürgermeister
Stadt Ebern
Robert Herrmann Erster
Bürgermeister
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